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Mehr Schein als Sein

Von Innovationen und Scheininnovationen

Neue Medikamente sind bessere Medikamente, das will uns zumindest die Werbung glaubhaft machen. Viele „Innovationen“ entpuppen sich beim genauen Hinsehen aber als „Schein-Innovationen“ und müssen viel zu teuer bezahlt werden.

Wird eine neues Arzneimittel zugelassen, so haben die deutschen oder andere europäische Behörden zunächst nur festgestellt, dass das Präparat bei bestimmten Erkrankungen wirkt (z.B. bei Diabetes den Blutzucker senkt) und dass die unerwünschten Wirkungen vertretbar sind. Grundlage dieser Nutzen-Risiko-Abschätzung sind vor allem klinische Studien. Schneidet das neue Mittel hier besser ab als ein Scheinmedikament (Plazebo), kann es zugelassen werden. Eine Innovation im eigentlichen Wortsinn ist es dadurch noch nicht.
Dazu muss es besser wirken als die bereits vorhandenen Mittel oder weniger Nebenwirkungen haben. Es muss also nicht mit einem Plazebo, sondern mit einem anerkanntermaßen gut wirksamen Präparat konkurrieren. Sammelt es hier mehr Pluspunkte oder nützt es nachweislich einem Personenkreis, bei dem die eingeführten Medikamente nicht oder nicht ausreichend geholfen haben oder unvertretbare Nebenwirkungen aus­gelöst haben, dann kann es als Innovation gelten. Ausschlaggebend ist letztlich, ob das Mittel sich auf längere Sicht in der Behandlung von Patienten besser bewährt.

Dies zu entscheiden, ist wegen fehlender oder unzureichender Studien (z.B. zu klein, zu kurz) manchmal schwer, aber wichtig. Denn „echte Innovationen“ unterliegen nicht dem Festbetrag für verschreibungspflichtige Präparate. Der Anbieter kann den Preis frei kalkulieren. Darauf sehen es die Firmen ab und kämpfen zum Teil mit harten Bandagen. Ein Paradebeispiel ist die Auseinandersetzung um Atorvastatin (Sortis®), das der Pharmakonzern Pfizer als innovativ, also überlegen, bezeichnete und für das er daher von den Krankenkassen einen höheren Preis einforderte.1 (GPSP 2/2006 S. 7) Seine Meinung verbreitete der Konzern mit ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen.

Zum Glück entscheiden nicht die Hersteller oder Anbieter von Pharmaka, ob ein Arzneimittel innovativ ist, also die therapeutischen Möglichkeiten verbessert. Das macht laut Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem neben Vertretern der Krankenkassen, der Krankenhäuser und Ärzteschaft auch Patientenvertreter – diese allerdings ohne Stimmrecht – sitzen (GPSP 2/2005, S.7). Dort wird in Verbindung mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG; GPSP 2/2006, S. 2) festgelegt, welches Medikament erstattet wird. Der Ausschuss und das IQWiG beziehen sich dabei auf Studien mit möglichst guter wissenschaftlicher Qua­lität.

Es ist nachvollziehbar, dass Arzneimittelhersteller den Begriff „Innovation” breiter auslegen als unabhängige Institutionen. So beharrten zum Beispiel die Hersteller von schnellwirksamen Kunstinsulinen darauf, dass die teueren Mittel für Patienten mit Diabetes mellitus Typ II (sog. Altersdiabetes) Vorteile bringen. Mit den bisherigen Studien lässt sich das nicht überzeugend nachweisen. Sollen also die Krankenkassen und letztlich die Gemeinschaft der Versicherten die hohen Kosten erstatten? Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich dagegen entschieden.

Insbesondere Hersteller verwenden den Begriff innovativ nicht nur für Arzneistoffe mit tatsächlicher neuartiger chemischer Struktur oder Wirkweise, sondern auch für geringfügige Änderungen. Es handelt sich dann in Wirklichkeit um Scheininnovationen – manchmal auch Analogpräparate oder „me too“-Präparate genannt. Für diese sollte man keinen Cent mehr zahlen müssen. Sie sind entbehrlich.

Kommen Scheininnovationen auf den Markt, wird meist kräftig die Werbetrommel gerührt. Es werden Vorzüge hervorgehoben, die beim genauen Hinsehen nicht existieren. Dennoch lassen sich Ärzte bewegen, diese Präparate zu verschreiben – trotz oft deutlich höherer Preise.

Viele Hundert Millionen Euro ließen sich pro Jahr einsparen, wenn weniger solche Analogpräparate verordnet würden. Im Arzneiverordnungs-Report 2006 kann man das Einsparpotenzial bei einzelnen Medikamentengruppen nachlesen.2 Bei Verzicht auf Analogpräparate betrug es im Jahr 2005 für:

  • Morphin-ähnliche Schmerzmittel 282,4 Millionen Euro
  • Magensäurehemmer  246,7 Millionen Euro
  • Betarezeptorenblocker 128,8 Millionen Euro
  • Kalziumantagonisten 127,3 Millionen Euro
  • Cholesterinsenker  121,3 Millionen Euro

Neue Medikamente sind nur selten bessere Medikamente, sondern häufig Scheininnovationen. Sie belasten aber das Gesundheitssystem erheblich und bringen sehr oft keinen zusätzlichen Nutzen. Das Geld könnte gespart und z.B. zur Bezahlung von Arbeitszeit für Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal ausgegeben werden.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2006 / S.04