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© lechatnoir/iStock

Heuschnupfen

„Seit Jahren nehme ich gegen meinen Heuschnupfen Aerius®. Warum ist es, obwohl schon einigermaßen lange auf dem Markt, immer noch verschreibungspflichtig? Ich habe das Gefühl, es würde mich weniger schläfrig machen, deshalb würde ich ungerne auf ein anderes Präparat umsteigen.“ M.B.

GPSP: Das Handelspräparat Aerius® enthält das Antihistaminikum Desloratadin und ist seit 2001 im Handel. Desloratadin ist in der Tat immer noch verschreibungspflichtig.

Bei dem Wirkstoff Desloratadin handelt es sich um den aktiven Metaboliten von Loratadin. Das heißt, wenn man ein Loratadin-Präparat schluckt, wird es im Körper zu Desloratadin verstoffwechselt (metabolisiert) und ist dann erst in dieser Form als Antihistaminikum wirksam. Loratadin-Präparate sind seit 1994 im Handel und rezeptfrei in Apotheken erhältlich.

Von Loratadin gibt es preiswerte Generika. Auch von Desloratadin werden inzwischen Generika angeboten, allerdings zum doppelten bis sechsfachen Preis von Loratadin-Präparaten.

Die Kosten von Aerius® und Desloratadin-Generika werden – da sie verschreibungspflichtig sind – von den Krankenkassen erstattet, die rezeptfreien Loratadin-Präparate jedoch üblicherweise nicht bzw. nur in Ausnahmesituationen.

Neue Wirkstoffe, auch wenn es sich um solche handelt, die im Körper aus bekannten Wirkstoffen entstehen und wirksam werden, sind zunächst verschreibungspflichtig. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte befindet darüber, ob und welche Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen werden sollen. Auf der 70. Sitzung dieses Ausschusses, die am 25. Juni 2013 stattgefunden hat, wurde die Entlassung von Desloratadin aus der Verschreibungspflicht für die Anwendungsgebiete allergische Rhinitis und Urtikaria empfohlen. Mit nicht mehr verschreibungspflichtigen Desloratadin-Präparate ist wahrscheinlich Anfang 2014 zu rechnen. Die gesetzlichen Krankenversicherung werden diese dann – wie Loratadin – in der Regel nicht mehr erstatten.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2013 / S.24