Zum Inhalt springen
© ananaline/iStock

UPD: Stiftung geplant

Eine neutrale und unabhängige Beratung für Patient:innen ist im Sozialgesetzbuch verankert. Die Trägerschaft der Organisation wechselt allerdings derzeit alle sieben Jahre. An dieser Form der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) gibt es viel Kritik: Bemängelt wird neben möglichen Interessenkonflikten des derzeitigen Trägers auch, dass die zeitlich befristete Trägerschaft die Etablierung solider Strukturen erschwert.

Um diese Probleme zu vermeiden, fordern verschiedene Seiten schon seit Längerem ein Stiftungsmodell. Im Mai beschloss der Bundestag als Übergangslösung, den Vertrag mit dem derzeitigen Träger um ein Jahr zu verlängern, um im Anschluss ab 2024 die UPD in eine privatrechtliche Stiftung zu überführen.5

UPD
GPSP 3/2021, S. 3

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2021 / S.15