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© ananaline/iStock

Strafe für Bayer

Zu viel versprochen

Zur Hauptsendezeit muss in den USA der Pharmahersteller Bayer verkünden, dass keine Frau seine Antibabypille Yaz® (bei uns als Yasminelle® im Handel) nehmen sollte, um damit Pickel oder Stimmungsschwankungen zu bekämpfen.7

Der Grund: In den USA darf zwar bei Verbrauchern für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben werden, aber nicht mit Spots, die irreführende Aussagen enthalten oder mehr versprechen als die offizielle Zulassung des Präparats vorsieht. Außerdem muss der Arzneimittelkonzern neue Werbung zu Yaz® vorab von der US-Gesundheitsbehörde FDA kontrollieren lassen. – Das Ganze erachtet GPSP als kostspielige und überflüssige Schadensbegrenzung, denn solange verschreibungspflichtige Medikamente nicht öffentlich beworben werden dürfen, muss keine Behörde Personal für derartige Kontrollen bereitstellen und der Anbieter spart Werbeausgaben.

Die Rechnung zahlt der Steuerzahler beziehungsweise der Versicherte. GPSP ist gegen die Einführung öffentlicher Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (GPSP 3/2007, S. 6). Auch der EU-Ministerrat will Herstellern nicht erlauben, sich direkt an Patienten zu wenden: Er verspricht sich davon keine bessere Information und bezeichnet den Kontrollaufwand als unzumutbar.8

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2009 / S.09