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© ananaline/iStock

Neues zu IGeL-Angeboten

Nicht alles, was in Arztpraxen angeboten wird, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Patient:in­­nen müssen die Kosten für diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) dann selbst tragen. Beispiel Früherkennung auf Krebs an Eierstöcken und/oder Gebärmutterkörper per Ultraschall: Die bieten viele gynäkologische Praxen pauschal allen Patientinnen an. Für Frauen ohne Beschwerden wie etwa ungewöhnliche Blutungen ist aber nicht belegt, dass sie von den Untersuchungen einen langfristigen Nutzen haben (…)

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2021 / S.15