Krebsfördernde Solarien
Von den rund 6.000 Sonnenstudios in Deutschland sind nur etwa 100 entsprechend den Anforderungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zertifiziert. Nur für diese gilt z.B., dass alle Geräte nicht mehr Strahlung abgeben als der neue EU-Grenzwert vorgibt (0,3 W/m2).
Wer unter 18 ist, einen hellen Hauttyp hat oder Medikamente nimmt, die die Haut unter Lichteinfluss schädigen können (wie bestimmte Psychopharmaka, Antibiotika und Mittel gegen Diabetes), soll hinauskomplimentiert werden. Die Europäische Gesellschaft für Hautkrebsprävention (EUROSKIN) betont, dass gerade das künstliche UV-Licht in Solarien zu gefährlicher Bräune verhilft und damit den Hautkrebs fördert.1 So gesehen ist es unverständlich, dass in Deutschland erst ab 2009 den unter 18-Jährigen der Zugang zu Solarien untersagt wird und bei uns – anders als in Frankreich, Schweden und der Schweiz – kein Gesetz den Betrieb von Solarien regelt. Ein Gewerbeschein reicht aus.
EUROSKIN fordert, dass Münz- und Kartensolarien ohne Betreuungspersonal ganz verschwinden und Solarienbetreiber nicht mit gesundheitsfördernden Effekten werben dürfen. Bei der Deutschen Krebshilfe findet man den neuen EU-Grenzwert für die Bestrahlungsstärke noch immer zu hoch. Immerhin entspricht er wolkenfreier Mittagssonne am Äquator.
Stand: 1. Dezember 2007 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2007 / S.07