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© ananaline/iStock

Erlaubt: Cannabis als Arzneimittel

In Deutschland waren bisher cannabishaltige Arzneimittel nicht zugelassen, anders als etwa in Großbritannien, Spanien oder den USA. Seit Mai 2011 können durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes1 Fertigarzneimittel – also keinesfalls Produkte aus dem Internet oder dem Szeneladen – auch hierzulande vom Arzt verordnet werden. Zuvor müssen sie allerdings vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Als erstes Arzneimittel erhielt Sativex®, das als Mundspray gegen die schmerzhaften Muskelspasmen bei Multipler Sklerose helfen soll, diese Zulassung. Cannabishaltige Medikamente werden auch bei chronischen Schmerzen, zur Linderung von Nebenwirkungen einer Chemotherapie und gegen Beschwerden bei Aids erprobt.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2011 / S.08