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© ananaline/iStock

Blutschwämmchen: Lasern oft überflüssig

Bei manchen Babys entsteht nach der Geburt ein Blutschwämmchen (Hämangiom). Diese roten etwas erhabenen Hautflecke gehen aus fehlgebildeten Blutgefäßen hervor. Nach einer Wachstumsphase verschwinden sie aber meist in den ersten Lebensjahren. Hautärzte befinden darüber, ob ein Blutschwämmchen behandelt werden muss.

Blutschwämmchen an Armen, Beinen oder dem Rumpf, sowie solche, die nicht schnell wachsen, erfordern meist kein ärztliches Eingreifen. Weil sie als kosmetisches Problem gelten, erstatten gesetzliche Krankenkassen das Entfernen nicht. Eltern entscheiden sich dennoch manchmal für eine Behandlung, etwa mit einem Farbstofflaser. Dieser bringt bei einfachen Blutschwämmchen allerdings nicht mehr Vorteile, als zunächst abzuwarten. Das berichtet der IGeL-Monitor, der den Sinn von individuell zu zahlenden Gesundheitsleistungen prüft. Die aktuelle Bewertung „tendenziell negativ“ beruht auch darauf, dass nach der Laserbehandlung häufiger Verfärbungen, Narben und Gewebeschwund auftreten.3 Über ein Medikament gegen Blutschwämmchen berichten wir auf Seite 9.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2015 / S.14