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© ananaline/iStock

Augen auf bei E-Liquids

E-Zigaretten werden oft als weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten angesehen, weil keine Verbrennungsprodukte entstehen, sondern eine Flüssigkeit („E-Liquid“) verdampft wird. Allerdings können auch beim Erhitzen schädliche Substanzen entstehen, über deren Langzeitfolgen noch wenig bekannt ist. Das gilt möglicherweise sogar für Stoffe, die beim Verzehr harmlos sind. Das haben etwa Berichte über Vitamin-E-Zusätze in den USA gezeigt, die in E-Zigaretten zu teils schweren Lungenschäden geführt haben.

Zwei weitere Beispiele tauchen in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Zusatzstoffen in Tabak und E-Liquids auf, das im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellt wurde: So können aus Guarkernmehl – in Lebensmitteln als Verdickungsmittel eingesetzt – und dem Zuckeraustauschstoff Sorbitol Substanzen entstehen, die als giftig oder krebserregend eingestuft sind.6 Die beiden Zusatzstoffe sind bislang laut Tabak­erzeugnisverordnung erlaubt, al­ler­dings müssen die Anbieter auch jetzt schon erweiterte Studiendaten dazu vorlegen. Ob das BfR-Gutachten zu rechtlichen Änderungen führt, bleibt abzuwarten. Die Inhaltsstoffe von E-Liquids müssen auf der Packung deklariert sein. Wir raten allerdings nach wie vor generell von E-Zigaretten ab.

E-Zigarette
GPSP 6/2019, S. 12

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