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© ananaline/iStock

Krankenkassen werben für Medikament trotz unbelegtem Nutzen

Dass Krankenkassen wirtschaftlich mit dem Geld der Versicherten umgehen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte das nicht so weit gehen, aus Kostengründen für Arzneimittel ohne belegten Nutzen zu werben. Jüngstes Beispiel: Die Barmer weist in einem Schreiben Ärztinnen und Ärzte auf „wirtschaftliche Vorteile“ des Wirkstoffs Ertugliflozin hin, der bei Typ-2-Diabetes zugelassen ist. Im Gegensatz zu ähnlichen Wirkstoffen wie Dapagliflozin und Empagliflozin ist Ertugliflozin zwar kostengünstiger, jedoch ist wissenschaftlich bislang nicht belegt, dass es vor Diabeteskomplikationen wie einem Herzinfarkt schützt.

Nach Einschätzung des arznei-telegramm® nutzt die Krankenkasse damit eine Strategie, die sonst eher von der Pharmaindustrie bekannt ist: Sie richtet den Fokus auf Aspekte, die nichts mit Patientennutzen zu tun haben, und lenkt so aus finanziellen Erwägungen von Therapieoptionen ab, deren Nutzen belegt ist.1

Dieses Schreiben ist übrigens kein Einzelfall: Auch von anderen Kassen und für andere Wirkstoffe ist ähnliche Desinformation bekannt, etwa für den Blutgerinnungshemmer Edoxaban oder den Cholesterinsenker Bempedoinsäure.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2022 / S.15