Editorial 02/2026
Liebe Leserin, lieber Leser,

bereits 1968 schrieben Wilson und Junger in ihrem Standardwerk über Früherkennungsprogramme: „Alle Screening-Programme richten Schaden an; einige tun auch Gutes, und von diesen bewirken einige mehr Gutes als Schaden anzurichten und das zu angemessenen Kosten.“ Dieser Satz mag erstaunlich klingen, aber ein neuer Bluttest für Alzheimer macht deutlich, wie aktuell die Abwägung zwischen Schaden und Nutzen ist.
Ein weiteres Beispiel ist Oseltamivir zur Behandlung der Grippe. Seit Jahren wird das Mittel breit eingesetzt, der belegte Nutzen bleibt jedoch überschaubar: Die Krankheitsdauer verkürzt sich geringfügig, schwere Komplikationen werden nicht verhindert.
Nicht nur Arzneimittel, auch Nahrungsergänzungsmittel versprechen viel. Kreatin wird derzeit intensiv beworben – doch wie belastbar sind die behaupteten Effekte und welche Risiken sind zu berücksichtigen?
Grundsätzlicher um Sinn und Unsinn von Nahrungsergänzungsmitteln geht es in unserem Lesetipp. Das Bundesgesundheitsblatt beleuchtet die Risiken etwa durch Überdosierungen oder gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe, und die Frage, wie solche Produkte reguliert sind.
Nicht alles, was zugelassen, beworben oder breit eingesetzt wird, hält einer kritischen Prüfung stand. Diese Ausgabe zeigt, wie entscheidend eine nüchterne Abwägung von Evidenz für Nutzen und Schaden ist.
Ihre Ella Feldmann
Stand: 25. Februar 2026 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2026 / S.03