Schlappe für Sinupret®
Bewirbt ein Anbieter sein Medikament, werden oft allerhand Register gezogen. Zulässig sind allerdings nur Werbeaussagen, die tatsächlich durch klinische Studien belegt sind. Das bekräftigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Stand: 30. Juni 2021 – GPSP 04/2021 / S.18