Rezeptpflichtige Arzneimittel
In Deutschland ist die Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel bei Verbrauchern verboten. Aus gutem Grund: Arzneimittel sind verschreibungspflichtig, sofern ihre Anwendung ärztlichen Sachverstand erfordert, z.B. weil sie erhebliche Risiken haben. Die Europäische Kommission will es der Pharmaindustrie jetzt ermöglichen, Verbraucher direkt anzusprechen (GPSP 3/2007). Was können Verbraucher erwarten?
Stand: 1. August 2008 – GPSP 04/2008 / S.13