Neues zu IGeL-Angeboten
Nicht alles, was in Arztpraxen angeboten wird, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. Patient:innen müssen die Kosten für diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) dann selbst tragen. Beispiel Früherkennung auf Krebs an Eierstöcken und/oder Gebärmutterkörper per Ultraschall: Die bieten viele gynäkologische Praxen pauschal allen Patientinnen an. Für Frauen ohne Beschwerden wie etwa ungewöhnliche Blutungen ist aber nicht belegt, dass sie von den Untersuchungen einen langfristigen Nutzen haben. Allerdings besteht die Gefahr, dass irrtümlich ein Krebsverdacht entsteht – das zieht manchmal weitere Eingriffe nach sich. Der IGeL-Monitor, der Selbstzahlerleistungen bewertet, fand zum wiederholten Mal für diese IGeL mehr Hinweise auf Schäden als auf einen Nutzen.
Künftig gesetzlich verboten ist das IGeL-Angebot „Baby-Fernsehen“ per Ultraschall, also Untersuchungen bei Schwangeren ohne medizinische Notwendigkeit.
Eine gute Nachricht zum Schluss: Die sinnvolle Untersuchung per Auflicht-Mikroskop (Dermatoskop) bei der Hautkrebs-Früherkennung, bisher oft als IGeL angeboten, ist demnächst eine Kassenleistung – die Geldbörse kann dann also in der Tasche bleiben.6
IGeL
GPSP 6/2011, S. 3
Ultraschall Früherkennung
GPSP 5/2019, S. 4
Stand: 3. März 2021 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2021 / S.15