Gerinnungshemmung: Blut im Sperma
Wer wegen Vorhofflimmerns oder aus einem anderen Grund Arzneimittel einnimmt, die die Blutgerinnung mindern, weiß in der Regel aus der Beratung in der Arztpraxis, der Apotheke oder dem Beipackzettel, dass mit leichteren Blutungen zu rechnen ist. Zum Beispiel kann dem Urin Blut beigemengt sein oder die Monatsblutung fällt stärker aus. Kürzlich wurde bekannt, dass Patienten in den Niederlanden besorgt waren, weil sie im Sperma Blutspuren entdeckt hatten.6 39 Männer, die den Gerinnungshemmer Apixaban oder Rivaroxaban eingenommen hatten, waren so beunruhigt, dass sie ihre Beobachtung der niederländischen Überwachungsbehörde meldeten.
Dass als Folge einer verminderten Blutgerinnung auch im Sperma Blutspuren vorkommen, damit sei zu rechnen, schreibt das arznei-telegramm®. Aber warum haben sich bei den beiden Medikamenten rund zehnmal so viele Patienten gemeldet, als es rein rechnerisch zu erwarten war? Als Erklärung bietet sich eine Lücke in den Beipackzetteln dieser beiden Arzneimittel aus der Gruppe der direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) an. Dort wird zwar unter Nebenwirkungen auch „Blut im Urin“ oder „Blut aus der Vagina“ angegeben, aber es fehlt der Hinweis auf mögliche Blutspuren im Sperma.
Das ist bei einem dritten, ähnlich wirkenden Gerinnungshemmer anders: Für den Wirkstoff Dabigatran gingen bei der niederländischen Behörde deutlich weniger Meldungen ein. Die naheliegende Erklärung: In der Packungsbeilage dieser Arznei wird auf die Möglichkeit von Blutungen aus dem Penis hingewiesen.
Um unnötige Ängste zu mindern, müssen die Beipackzettel von Apixaban und Rivaroxaban um diese Nebenwirkung ergänzt und Patienten entsprechend informiert werden.6 In der Regel ist die vorübergehende Blutbeimengung im Sperma kein Grund zur Sorge. Sie verschwindet wieder. Bleibt sie allerdings bestehen, muss der Sache unbedingt auf den Grund gegangen werden.
DOAK (NOAK)
GPSP 3/2019, S. 4
GPSP 1/2020, S. 25
6 arznei-telegramm® (2019) 50, S. 88
Stand: 19. Dezember 2019 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2020 / S.15