Clobutinol: Verboten
Hustenblocker Clobutinol zu gefährlich
Einen Tag bevor das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Hustenblocker Clobutinol verboten hat,1 zog Boehringer Ingelheim sein Clobutinol-Präparat Silomat® „vorsorglich“ aus dem Handel.2
Die Maßnahme der Kontrollbehörde kam nicht überraschend, denn das BfArM hatte die Firma aufgefordert, die Sicherheit des Hustenmittels zu überprüfen. Das Ergebnis der daraufhin durchgeführten Studie an gesunden Menschen liegt jetzt vor: Clobutinol kann lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen verursachen.
Clobutinol war seit 1961 auf dem Markt und ohne Rezept erhältlich. Dass das Ausmaß der Gefährdung durch Herzrhythmusstörungen erst jetzt, fast 50 Jahre nach Markteinführung erkannt worden ist, verwundert Sachkenner nicht. Denn eine systematische Bewertung von Nutzen und Schaden von Arzneimitteln war in den 1960er Jahren kein Thema. Die Chance, dass unerwartete Nebenwirkungen auffallen und den zuständigen Behörden oder Erfassungszentren berichtet werden, ist bei Arzneimitteln zur Selbstmedikation noch geringer als bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Was ist zu tun?
Wer noch Clobutinol-haltige Präparate (Hustenstiller Stada®, Hustenstiller-Ratiopharm® Clobutinol, Nullatuss® Clobutinol, Rofatuss®, Silomat®, Tussed® sowie Clobutinol-Generika) in der Hausapotheke hat, sollte die Packungen vorsichtshalber in der Apotheke zur Entsorgung abgeben. Wer früher einmal Clobutinol eingenommen und vertragen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen: Spätfolgen sind nicht zu erwarten.
Stand: 1. Oktober 2007 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2007 / S.10