Grippostad®-Anbieter wegen unzulässiger Werbung abgemahnt
Nach einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale musste der Anbieter des umstrittenen Kombi-Grippemittels Grippostad® seine Werbung ändern. Wie die Frankfurter Rundschau berichtete, sollte es zu jeder gekauften Packung einen Gutschein für eine Online-Videothek als Gratis-Zugabe geben.1 Laut Heilmittelwerbegesetz sind solche Beigaben beim Kauf von Arzneimitteln verboten, der Wert des Films überstieg die Grenze der erlaubten „geringwertigen Kleinigkeiten“.
Trotz Kritik von Fachleuten verzichtete der Anbieter nicht vollständig auf die Werbung, sondern reduzierte lediglich den Wert des Gutscheins. GPSP rät bei Erkältungen nach wie vor von Kombinationspräparaten ab.