E-Zigarette: Unklare Risiken bei Aromen
Ob beim Verdampfen von Aromen in E-Zigaretten möglicherweise giftige Stoffe entstehen, ist immer noch unzureichend untersucht. Das beschreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Stellungnahme.4 Dazu hat das Institut die Forschungsliteratur ausgewertet.
Problematisch: Für viele derzeit zulässige Aromen fehlen umfangreiche und verlässliche Daten zum schädigenden Potenzial, wenn die Substanzen erhitzt und eingeatmet werden. Dennoch reichten die vorliegenden Ergebnisse dem BfR für eine Empfehlung aus, dass weitere Zusatzstoffe gesetzlich verboten werden sollen. Dazu gehören Safrol, Sucralose (in einigen süß schmeckenden E-Liquids enthalten) und Menthol. Auf E-Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen Zusatzstoffe deklariert sein, sodass „Dampfende“ auch jetzt schon diese Substanzen vermeiden können. Das BfR kündigte außerdem an, selbst weiter zu diesem Thema forschen zu wollen.
Stand: 22. Februar 2022 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2022 / S.14