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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

E-Zigaretten – ein Ende in Sicht?

Die elektronische Zigarette hat den Anschein einer sauberen, coolen Alternative zur qualmenden Kippe. Aber die gesundheitlichen Risiken sind nach wie vor ungeklärt (siehe GPSP 5/2009, S. 14; 6/2010, S.6). Wird an einer E-Zigarette stark gezogen, kann Nikotinlösung direkt in den Mund gelangen. So steht es in der Packungsbeilage der E-Zigarette „Dampfer“, die bis zu 24 mg Nikotin enthält.1 Da dies zu schweren Vergiftungen führen kann, fordert das „Forum Rauchfrei“ den Verkauf zu unterbinden.2 Zusätzlich sorgte jüngst die Explosion einer E-Zigarette beim Rauchen für Schlagzeilen.

In Deutschland ist es Sache der einzelnen Bundesländer darüber zu entscheiden, ob E-Zigaretten angeboten werden dürfen oder nicht. Verboten ist der Verkauf seit mehreren Jahren in Bayern, seit Ende 2011 in Nordrhein- Westfalen und seit Januar nun auch in Bremen.3 Nach Auffassung des Gesundheitsministeriums von NRW handelt es sich bei nikotinhaltigen E-Zigaretten um Arzneimittel, also um Produkte, die behördlich zugelassen werden müssen. Außerdem ist der Konsum einer E-Zigarette in NRW überall dort, wo ein Rauchverbot besteht, nicht erlaubt.4 Auch die Bundesregierung stuft Nikotinhaltige Patronen für E-Zigaretten als Arzneimittel ein.5 Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist zudem auch der Dampf, der sich mit der Raumluft mischt, „nicht wissenschaftlich auf seine Unbedenklichkeit hin untersucht“.

Für eine Raucherentwöhnung sind E-Zigaretten ohnehin nicht geeignet, da sie zu keiner Verhaltensänderung bei Raucher und Raucherinnen führen.6 Da eine Kennzeichnung des Nikotingehalts oft fehlt, ist es nicht möglich, den Konsum des Problemstoffs – wie bei Nikotinersatzpräparaten aus der Apotheke – gezielt zu reduzieren. Die Gesundheitsminister der Länder werden sich bei ihrer nächsten Konferenz mit dem Thema auseinandersetzen (müssen).

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2012 / S.05