Amalgam-Verbot beim Zahn
Krankenkassen zahlen Alternativen
Seit dem 1. Januar 2025 darf das quecksilberhaltige Amalgam nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden. Das von der EU 2023 beschlossene Verbot von Quecksilber, das Gesundheit und Umwelt bedroht, trat damit in Kraft. Bis auf wenige Ausnahmen war bisher Amalgam das einzige zuzahlungsfreie Füllungsmaterial für die Backenzähne. Jetzt gab es eine Einigung auf andere Materialien. Wie bisher entscheiden die behandelnden Zahnärzt:innen in Abstimmung mit den Patient:innen, welches Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Dabei muss auch immer eine Variante angeboten werden, die zuzahlungsfrei ist. Kritik gibt es daran, dass diese weniger haltbar sind als Amalgam und für dauerhaftere Füllungen erhebliche Zuzahlungen anfallen.1
Stand: 3. Januar 2025 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2025 / S.14