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Sonosan®: Klage gegen GPSP zurückgezogen

Unser Artikel zu Sonosan® hatte ein unerwartetes Echo. Vielleicht erinnern Sie sich: In GPSP 3/2011 (S. 5) rieten wir von diesem diätetischen Lebensmittel ab, weil die Versprechungen, es helfe bei Hörsturz und Tinnitus, nicht belegt waren. Daraufhin schickte uns der Anwalt der Firma SanimaMed eine Unterlassungserklärung. Diesem Verbot, unsere Bewertung zu wiederholen, gaben wir nicht nach (GPSP 1/2012,S. 2). Schließlich sind wir davon überzeugt, dass unser Text Wort für Wort den Kenntnisstand treffend wiedergibt. Daraufhin reichte SanimaMed Klage ein. Einige Monate später, im Juni 2012, und bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war, zog die Firma ihre Klage ohne weitere Begründung zurück. Schade. Vor Gericht hätte sich der Anbieter unserer Kritik stellen und Unterlagen vorlegen müssen, die die Wirksamkeit von Sonosan® gegen Tinnitus belegen. Dies dürfte der Firma allerdings schwer fallen. Nach wie vor ist Tinnitus nicht zufriedenstellend zu behandeln. Betroffene probieren daher viel aus. Das mag einer der Gründe sein, warum inzwischen etliche Internetshops Produkte bewerben, die angeblich gegen Tinnitus helfen. Aber selbst bei Medikamenten, die manche Ärzte gegen Tinnitus verschreiben, ist die Wirksamkeit ungewiss.1

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2012 / S.02

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