Zweierlei Maß
Bevor ein Medikament auf den Markt kommt, muss es sich in der Regel einer Nutzen-Risiko-Bewertung der zuständigen Zulassungsbehörde unterziehen. Für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Mittel sind die Hürden in Deutschland niedriger als bei anderen Arzneimitteln. Für Verbraucher ist das kaum erkennbar.
Stand: 28. Februar 2017 – GPSP 02/2017 / S.24