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© ananaline/iStock

Nahrungsergänzung mit Chondroitin: Mangelhafte Qualität

Arzneimittelkommission fordert höhere Standards

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert über zwei Nahrungsergänzungsmittel, in denen der deklarierte Inhaltsstoff kaum zu finden war. Beide sollten Chondroitin enthalten, das oft für die „Knorpelgesundheit“ im Zusammenhang mit Arthrose angepriesen wird. Allerdings sind solche gesundheitsbezogenen Aussagen für Chondroitin nicht erlaubt.

Wie eine Laboranalyse ergab, lag der Gehalt von Chondroitin weit unterhalb der angegebenen Menge, nur Spuren waren auffindbar. Stattdessen enthielten die Präparate Maltodextrin 6, ein geruchs- und geschmacksneutrales Kohlenhydrat, das durch Aufspaltung von Stärke entsteht. Dieser Inhaltsstoff war auf der Packung nicht deklariert. Laut AMK lässt sich nicht ausschließen, dass die Anbieter vorsätzlich den teureren Inhaltsstoff Chondroitin durch das kostengünstige Maltodextrin ersetzt haben. Für Verbraucher:innen war das aber nicht zu erkennen.

Für die Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln gelten deutlich geringere Anforderungen als bei Arzneimitteln. So müssen die Anbieter nicht für jede Produktionscharge die Qualität kontrollieren. Auch dürfen die Mengenangaben auf der Packung um bis zu 50 Prozent vom tatsächlichen Inhalt abweichen, allerdings nicht irreführend sein.

Die AMK fordert für Nahrungsergänzungsmittel höhere Qualitätsstandards. Derzeit müssen die Anbieter zwar die Vorschriften des Lebensmittelrechts einhalten, kontrolliert wird das aber bloß stichprobenartig und erst, wenn die Präparate bereits auf dem Markt sind.1

 

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2024 / S.14

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