Zum Inhalt springen
© lechatnoir/iStock

Omega-3-Fettsäuren

Sehr geehrte Damen und Herren, über O[mega] 3 wurde ja schon sehr viel geschrieben – jetzt Sie im GPSP 3/2020 [S. 11] mit Verriss. Nun steht aber Ihre pauschale Abwertung im krassen Gegensatz zur sehr differenzierten Darstellung von Dr. Schmiedel in der Zeitschrift Erfahrungsheilkunde 1-2020, in dem sehr sorgfältig diverse Metastudien analysiert sind, die Ihrer Aburteilung klar widersprechen. R.L.

GPSP: Wir hatten im letzten Heft über eine Entscheidung der europäischen Zulassungsbehörde EMA berichtet, dass für Medikamente mit Omega-3-Fettsäuren die Indikation Schutz vor weiteren Herzinfarkten wegen Wirkungslosigkeit gestrichen wurde. Diesen Beschluss hat die EMA auf Basis der Ergebnisse von klinischen Studien getroffen. Das ist keine „pauschale Abwertung“, sondern eine Entscheidung auf Basis von wissenschaftlichen Daten. Unser Artikel erschien in der Rubrik „Aufgefrischt“, er ergänzt also frühere Artikel zum selben Thema in GPSP. Schon 2011 hatten wir einen Überblick über die Studienlage zu Omega-3-Fettsäuren publiziert.1 2019 hatten wir über die zweifelhaften Ergebnisse der REDUCE-IT-Studie berichtet, die hoch dosiertes Fischöl nicht mit Placebo, sondern mit potenziell schädlichem Mineralöl verglich.2 Der von Ihnen genannte Artikel ist eine unsystematische und teils fehlerhafte Bewertung von Metaanalysen.

Der neueste Cochrane Review zum Thema mit 86 Einzelstudien und rund 160.000 Studienteilnehmenden kommt übrigens zur gleichen Einschätzung wie wir und die EMA: Omega-3-Fettsäuren schützen Herz und Kreislauf wahrscheinlich nicht oder höchstens minimal. Und es lässt sich auch kein Nutzen von höheren Dosierungen nachweisen.3

Der Autor des von Ihnen genannten Beitrags hat übrigens von Herstellern verschiedener Omega-3-Produkte Geld angenommen. Die Zeitschrift, in der der Artikel publiziert ist, heißt „Erfahrungsheilkunde“. Doch „Erfahrung“ ist für uns keine ausreichende Basis für eine seriöse Bewertung des Nutzens von Wirkstoffen.4

Das gilt erst recht für das von Ihnen ergänzend herangezogene Video, auf dem der Warnhinweis „Enthält bezahlte Werbung“ von YouTube prangt und das offensichtlich von einem Fischölhersteller gesponsert ist. Eine der interviewten Personen ist Geschäftsführer einer Firma, die Omega-3-Tests anbietet, der zweite ein Mediziner, der das werbefinanzierte „Informationsportal“ betreibt, welches das Video bei YouTube eingestellt hat. So viel zum Thema „differenzierte Darstellung“.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2020 / S.24