Sichere Anwendung von Gerinnungshemmern
Zwei Leser vermissen Informationen in unserem Beitrag zur sicheren Anwendung von Gerinnungshemmern (GPSP 3/2019, S. 4). Dabei geht es ihnen zum einen um die Selbstmessung des INR-Werts bei der Behandlung mit Phenprocoumon und zum anderen um die Markennamen, unter denen dieser Wirkstoff verkauft wird.
GPSP: Artikel in GPSP können aufgrund des begrenzten Platzes nur einen Überblick zu einem Thema bieten. Dabei versuchen wir, die wichtigsten Aspekte, die bei einer Behandlung bedacht werden sollten, hervorzuheben. In aller Regel nennen wir Quellen, wo Sie weiterlesen können. Der GPSP-Artikel enthielt einen Verweis auf www.gesundheitsinformation.de.
Dort finden sich auch Informationen zur Selbstmessung: „Viele Menschen, die Gerinnungshemmer nehmen, empfinden die Selbstkontrolle als vorteilhaft, weil sie dadurch flexibler und unabhängiger sind. Studien haben zudem gezeigt, dass Menschen, die ihre Werte selbst kontrollieren, besser eingestellt sind und auch seltener Blutgerinnsel und daraus resultierende Folgeerkrankungen entwickeln.“1
Eine solche Selbstmessung muss die Krankenkasse allerdings genehmigen, dann erstattet sie Kosten für Gerät und Teststreifen. Voraussetzung ist eine Bestätigung Ihres Arztes, und Sie müssen an einer kurzen Schulung teilnehmen. Die Genehmigung der Kasse erhalten am einfachsten Patienten und Patientinnen mit künstlicher Herzklappe, sowie jüngere oder noch berufstätige Personen.
Phenprocoumon wird neben dem im Artikel genannten Markennamen Marcumar® auch als Falithrom®, Marcuphen®, oder mit dem Wortanfang „Phenpro…“ vertrieben. Sehr selten wird in Deutschland auch der Wirkstoff Warfarin (Coumadin®) eingesetzt, bei dem ebenfalls die Selbstmessung möglich ist.
Stand: 1. Juli 2019 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2019 / S.24