Krankenhaus
Hilfe nach Entlassung
Man kennt das oder hat davon gehört: Da wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen, aber um den Rollator, den er jetzt braucht, muss er sich zu Hause dann selbst kümmern. Oder: Das Wochenende steht vor der Tür, aber es gibt noch keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt, der die nötigen Medikamente verschreibt und die wichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übernimmt. Dieses Dilemma belastet entlassene Krankenhauspatienten erheblich. Der sogenannte Rahmenvertrag Entlassmanagement soll nun Erleichterung schaffen. Seit dem 1. Oktober 2017 haben Patienten und Patientinnen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein „strukturiertes Entlassmanagement“. Das soll eine lückenlose Versorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sichern.
Jeder Patient und jede Patientin entscheidet – zum Beispiel nach Rücksprache mit Angehörigen – allerdings selbst, ob die Anschlussversorgung durch die Klinik geregelt wird. Dazu muss er oder sie ein entsprechendes Formblatt unterschreiben. Je nach Bedarf kümmern sich Klinikmitarbeiter anschließend zum Beispiel um nötige Rezepte für Arzneimittel oder Physiotherapie, um Unterstützung im Haushalt oder den Platz in einer Reha-Einrichtung. Weitere Informationen zum Thema finden sie zum Beispiel auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hessen.2
Stand: 28. Dezember 2017 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2018 / S.14