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© ananaline/iStock

IGeL-Ärger melden

Manche Dienste, die in Arztpraxen angeboten werden, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Hauptgrund: Ein Nutzen der Therapie oder eines bestimmten Untersuchungsverfahrens ist schlecht belegt – oder gar nicht. Solche Leistungen, die man selbst zahlen muss, wurden beschönigend „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) getauft. Auf das Internetportal IGeL-Moni­tor, wo Sinn und Unsinn solcher Angebote – einschließlich möglicher Schäden – bewertet werden, machte GPSP bereits aufmerksam.8

Patienten und Patientinnen beklagen, dass sie manchmal geschickt oder geradezu überfallartig zu einer IGeL gedrängt wurden, und ärgern sich nachträglich über selbst zu zahlende Diagnoseschritte und Therapien. Diesen Ärger bündelt das neue Portal der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Jeder kann dort seine Beschwerde – auch anonym – zu kostenpflichtigen Extras beim Arzt oder in der Klinik melden. An der Beschwerde-Pinnwand können Sie selbst zudem lesen, mit welchen dubiosen Angeboten andere schon konfrontiert wurden. Und in der Rubrik „IGeL-Ärger des Monats“ sammelt die VZ nicht nur Ärgernisse, sondern klärt über die Rechtslage auf. Ziel des Portals ist es, Missstände abzustellen, dazu will die VZ bei Gesetzesverstößen auch rechtlich gegen Mediziner vorgehen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2015 / S.15