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© ananaline/iStock

Aut idem: Was besagt das Rezept?

Was besagt Ihr Rezept?

In der Apotheke bekommen Sie nicht immer das Markenpräparat, das Sie kennen und möchten. Manchmal nicht einmal das, was Ihr Arzt verordnen wollte. Das hat verschiedene Gründe.

Einer ist selbst für Ärzte manchmal verwirrend: Früher musste der Apotheker genau das Präparat abgeben, das der Arzt notiert hatte. Nur wenn dieser bei dem „aut idem“-Kästchen auf dem Rezeptvordruck ein Kreuz gemacht hatte, konnte der Apotheker ein anderes, preisgünstigeres und eben gerade vorrätiges Präparat mit gleichem Wirkstoffgehalt auswählen. Denn das Lateinische „aut idem“ heißt: „oder Gleiches“!

Seit 2004 sorgt eine Gesetzesänderung für Verwirrung: Ihr Apotheker darf prinzipiell ein anderes als das verordnete Präparat abgeben, sofern kein Kreuz bei „aut idem“ steht. Also: Nur wenn es gesetzt ist, erhalten Sie genau das verordnete Präparat. Auf Rezeptvordrucken der gesetzlichen Krankenkassen sollte das für Lateiner missverständliche „aut idem“ ausgetauscht werden, z.B. durch ein für alle verständliches: „nichts Anderes“ oder „nur dies“.6

Wenn Ihr Arzt nur den Wirkstoff notiert, kann (und muss) der Apotheker das günstigste Präparat abgeben. Generell muss er berücksichtigen, welche Rabattverträge Ihre Krankenversicherung mit Pharmaherstellern abgeschlossen hat (siehe GPSP 1/2008, S. 10).

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2009 / S.09

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