Behinderte Menschen im Krankenhaus begleiten
Begleitpersonen können Krankengeld bekommen
Seit November 2022 können auch Personen Krankengeld beziehen, wenn sie behinderte Menschen stationär im Krankenhaus begleiten. Die Voraussetzung dafür: Die Begleitung muss aus medizinischen Gründen notwendig sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Erkrankten bereits im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, Unterstützung bei der Kommunikation brauchen oder wenn der Krankenhausaufenthalt für sie voraussichtlich besonders belastend sein wird. Außerdem muss der Begleitperson ein Verdienstausfall entstehen.
Die genauen Regelungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie festgelegt.1 Begleitpersonen können nahe Angehörige oder andere Menschen aus dem engsten persönlichen Umfeld sein. Den medizinischen Bedarf können die Ärztin oder der Arzt mit der Verordnung der Krankenhausbehandlung bescheinigen. Die Begleitperson erhält vom Krankenhaus am Entlassungstag eine entsprechende Bescheinigung, mit der sie bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen kann.
Stand: 5. Mai 2023 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2023 / S.15