Fermentura® Sehkraft: Durchblick gegen irreführende Werbung
Verbraucherzentrale erstreitet Verbot unzulässiger Gesundheitsaussagen
„Ade Brille! Hallo volle Sehkraft!“ hatte der Anbieter von Fermentura® Sehkraft in einer breit gestreuten Anzeige behauptet und die Werbeaussage durch Vorher-Nachher-Bilder verstärkt: Links ein total unscharfes Bild, rechts ein gestochen scharfes mit dem Slogan „möchten Sie so … oder so sehen können?“ Damit ist jetzt Schluss. Die Verbraucherzentrale Hessen war mit einer Klage gegen die Werbung beim Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich.1
In GPSP 1/2025 (S. 28) hatten wir die Werbung zu Fermentura® Sehkraft analysiert und mehrere Aussagen gefunden, für die wissenschaftliche Belege fehlen. Einige Health Claims sind von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sogar ausdrücklich untersagt. Das Gericht kam zum gleichen Schluss: Der Anbieter „konnte […] für keine der streitgegenständlichen Angaben einen zugelassenen Claim benennen, der der jeweils verwendeten Angabe auch nur annähernd nahekommt.“2
Auch wenn das Urteil Verbraucher:innen schützt, war es bis dahin ein langer Weg. Die Verbraucherzentrale schickte dem Anbieter im Oktober 2023 eine Abmahnung, die er aber nicht unterzeichnete. Erst durch die Klage vor Gericht konnte die Irreführung gestoppt werden. Über ein Jahr lang konnten die falschen Werbeaussagen also ungestraft verbreitet werden.
Es gibt schon seit längerem die Forderung, gesundheitsbezogene Werbung wirksamer zu kontrollieren.
Stand: 14. März 2025 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2025 / S.03