IGel: Kein Arzthonorar ohne Vertrag
Das Landgericht Mannheim hat ein wichtiges Urteil gefällt: Nur wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient gibt und der Kranke ihr schriftlich zugestimmt hat, muss er das für eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) geforderte Honorar bezahlen (Az.: 1 S 99/07).
Stand: 1. Dezember 2009 – GPSP 06/2009 / S.08