Tattoofarben: Keine Zulassungspflicht
Mindestens jeder zehnte Deutsche läuft mit einem Tattoo herum, unter den 14- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte. Trotzdem ist die Verwendung der Farben, die in die Haut gestochen werden, noch immer schlecht geregelt (GPSP 3/2006 S. 10). Denn was nicht auf einer Negativliste steht, ist praktisch erlaubt.
Stand: 1. August 2012 – GPSP 04/2012 / S.07