Arztrechnung: Privatpatienten tragen Risiko
Das Landgericht München hat entschieden, dass Privatpatienten verpflichtet sind, die Rechnung ihres Arztes oder ihrer Ärztin zu prüfen.1 Wurde darin zu viel abgerechnet, darf die Rechnung nicht einfach an die Versicherung weitergereicht werden.
Stand: 1. Juni 2014 – GPSP 03/2014 / S.14