Codein in Schmerzmitteln und Hustenmedikamenten
Bei Arzneimitteln mit Codein muss die Packungsbeilage Warnhinweise vor Sucht enthalten. Das beschloss die zuständige Behörde.
Stand: 24. Juni 2026 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2026 / S.23
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