IGeL-Ärger melden

Manche Dienste, die in Arztpraxen angeboten werden, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Hauptgrund: Ein Nutzen der Therapie oder eines bestimmten Untersuchungsverfahrens ist schlecht belegt – oder gar nicht.

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2015 / S.15