Manche Dienste, die in Arztpraxen angeboten werden, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Hauptgrund: Ein Nutzen der Therapie oder eines bestimmten Untersuchungsverfahrens ist schlecht belegt – oder gar nicht.
Stand: 2. März 2015 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2015 / S.15
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