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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Vitalpilze und Giftpilze

In Ausgabe 4/2015 haben wir über Vitalpilze berichtet und vor den Risiken gewarnt. Uns erreichten dazu wichtige Kommentare. Einen Aspekt möchten wir nochmals betonen. Pilze enthalten häufig Inhaltsstoffe, die interessante medizinische Eigenschaften haben. Darum spielen sie in der Arzneimittelforschung eine große Rolle und werden intensiv erforscht. Und das ist wichtig zum Schutz der Anwender, denn im Gegensatz zu Vitalpilzprodukten werden Arzneimittel vor der Zulassung auf Nutzen und Risiken geprüft.

GPSP möchte in diesem Zusammenhang auf den Grünen Knollenblätterpilz aufmerksam machen, der zwar nicht als Vitalpilz vermarktet wird, aber für Anwender gefährlich sein kann. Eine Heilpraktikerin propagiert ihn zur Krebsbehandlung.1 Tatsächlich ist dieser Pilz ein Thema in der Krebsforschung. Aber so wie die Heilpraktikerin ihn anwendet, kann das Pilzgift zum Beispiel gar nicht in Krebszellen wirksam werden.2 Wissenschaftliche Belege für die Therapie-idee fehlen bisher.2 Ein weiterer Kritikpunkt: Das Pilzgift wird in der homöopathischen Dosierung D2 verwendet, also einer Verdünnung von 1:100. Bei dieser ist durchaus noch Gift enthalten, im Unterschied zu üblichen homöopathischen Verdünnungen, die praktisch wirkstofffrei sind. Genau genommen müsste die D2-Verdünnung eine reguläre Arzneimittelzulassung mit allen notwendigen Studien durchlaufen. Wir sehen die Gefahr, dass Menschen mit Krebs durch solche selbst erdachten, nicht zugelassenen Therapieversuche vielleicht zu spät eine gezielte Chemo- oder Strahlentherapie beginnen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2015 / S.23