Die gesetzlichen Krankenkassen sind eine zentrale Schaltstelle in der medizinischen Versorgung. Sie kommen für einen Großteil der Krankheitskosten auf. Rund 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind durch sie versichert. Doch wer entscheidet, was genau die Krankenkassen erstatten? Der Gesetzgeber legt nur die Rahmenbedingungen fest. Den Feinschliff übernimmt dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Der G-BA ist sozusagen die „Selbstverwaltung“ von Kassenärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern (Leistungserbringer) einerseits sowie der Krankenkassen andererseits. Im G-BA werden Einzelheiten des Leistungskatalogs der Krankenkassen verhandelt und rechtlich bindend festgelegt. Das alles geschieht stets auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und berücksichtigt außer dem Nutzen für Patienten auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.
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