Sind meine Vitamintabletten eigentlich Arzneimittel oder Lebensmittel? Wofür dürfen Hersteller werben? Und wie werden Werbeversprechungen kontrolliert? Für Verbraucher ist das meist undurchsichtig. Evelyn Breitweg-Lehmann vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt uns durch das Dickicht der gesetzlichen Regelungen.
Manchmal sind es tatsächlich frei verkäufliche Arzneimittel. Deutlich häufiger handelt es sich jedoch um ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM), manchmal auch um ein „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ – auch ergänzende bilanzierte Diät genannt. Die jeweilige Bezeichnung muss auf der Packung stehen.
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