Gute Pillen – Schlechte Pillen: 2014 / 03 S. 14a
Kurz und knapp
Arztrechnung: Privatpatienten tragen Risiko
Das Landgericht München hat entschieden, dass Privatpatienten verpflichtet sind, die Rechnung ihres Arztes oder ihrer Ärztin zu prüfen.1 Wurde darin zu viel abgerechnet, darf die Rechnung nicht einfach an die Versicherung weitergereicht werden. Denn die kann die sachliche Richtigkeit nicht prüfen, so das Gericht. Im verhandelten Fall hatte die Privatversicherte zwar Bioresonanztherapie erhalten, der Arzt rechnete aber auch Akupunktur und eine Infiltrationsbehandlung ab. Die Versicherte muss nun für all diese fingierten Kosten selbst aufkommen.
Quellen:
1 Urteil des Amtsgerichts München vom 4.7.2013, AZ 282 C 28161/12
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GPSP 3/2011, S. 12
GPSP 6/2012, S. 19
Der Stand der Informationen entspricht dem Erscheinungsdatum des Hefts.
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