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Blaue Hand

Amtlich geprüfte Infos

Es ist kein Geheimnis, dass Ärzten und Apothekern täglich eine Menge Werbematerial ins Haus flattert und (hoffentlich) gleich in den Papiermüll wandert. Mit der Post kommt aber auch die ein oder andere amtliche Information. Damit sofort deutlich wird, dass es sich hier um relevante Hinweise zu Arzneimitteln handelt, verwenden die zuständigen Behörden ab dem 1. Dezember 2016 als neues Logo die „Blaue Hand“. Das Ganze geht auf eine Initiative der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zurück.1

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kennzeichnen künftig mit diesem Logo Schulungsmaterial. Dieses müssen Arzneimittelfirmen manchmal bereitstellen, um die Risiken eines Medikaments zu verringern.2 Nicht selten ist solches Schulungsmaterial, darunter auch Patientenbroschüren oder ein Patientenpass zur Verlaufskontrolle einer Behandlung, sogar die Voraussetzung für die Marktzulassung eines Medikaments.

Fachleute kennen bereits die „Rote Hand“. Dieses offizielle Logo markiert Briefe, die Ärzte und Apotheker vor neu erkannten Risiken eines Arzneimittels oder vor Qualitätsmängeln eines Präparats warnen (GPSP 2/2011, S. 10). Rote-Hand-Briefe entwickeln und verschicken Arzneimittelfirmen in Absprache mit den Überwachungsbehörden; oft sind sie von BfArM oder PEI angeordnet.

Tipp: Als Patient sollten Sie künftig darauf achten, ob das Logo „Blaue Hand“ auf jenes Informationsmaterial gedruckt ist, das Ihnen in der Arztpraxis übergeben wird. Es handelt sich dann keinesfalls um Werbung seitens der Arzneimittelindustrie.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2017 / S.14