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Ihr Recht auf Reha

Für eine Rehabilitations-Maßnahme (Reha) gibt es viele Gründe: Schlaganfall, eine Krebstherapie, chronische Erkrankungen. Auch nach einem Unfall, einem neuen Hüftgelenk und als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur wird eine Reha bewilligt. Die Liste ließe sich fortsetzen. So ist die Frühförderung von Kindern mit beeinträchtigter Entwicklung ebenfalls eine Reha-Maßnahme.

Ein Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW bietet einen Überblick für alle, die über eine Reha nachdenken. Der wichtigste Rat: Frühzeitig informieren und so bald wie möglich beantragen. Dabei lotst der Ratgeber uns sicher durch die wesentlichen Fragen der Antragsstellung: Wer ist in meiner Situation zuständig? Wo muss ich den Antrag stellen? Gibt es wichtige Fristen? Und welche Möglichkeiten habe ich im Fall einer Ablehnung?

Auch Finanzielles erläutert die Broschüre. Welche Kosten werden übernommen, wofür muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen? Vom Fahrdienst und Taxikosten über die Haushaltshilfe bis zum Zuschuss für den Besuch von Konzerten („soziale Reha“) werden die möglichen Unterstützungen beschrieben.

Nach einer Reha-Maßnahme muss im eigenen Leben häufig eine Menge neu geordnet werden. Für manche Menschen ist eine berufliche Wiedereingliederung das Richtige, für andere ist es die Berentung. Was diese wichtigen Fragen des „Hinterher“ angeht, hält die Verbraucherzentrale ebenfalls Informationen bereit.

„Ihr Recht auf Reha“ gibt nicht nur einen allgemeinen Überblick, sondern zeigt, dass der richtige Weg zur Reha je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich aussehen kann. Schließlich liefert der Ratgeber Tipps für weitere Beratung.

Verbraucherzentrale NRW (2014) Ihr Recht auf Reha. Alles über Antragstellung, Leistungen und Zahlung. 144 Seiten. 9,90 € + 2,50 € Versand.

Bestellung: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Im Internet: www.vz-ratgeber.de

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2014 / S.16