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Pressemitteilung 25. November 2011 Stevia zum SüßenZugelassen als Lebensmittelzusatzstoff E 960
Bisher war es in der EU nicht erlaubt, Lebensmittel mit Bestandteilen oder Inhaltsstoffen der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni zu süßen (GPSP 2009/01, S.6). Das ist nun anders. Ab dem 2. Dezember 2011 dürfen Lebensmittelhersteller mit Inhaltsstoffen der südamerikanischen Pflanzenart, den Steviolglykosiden, vor allem in viele brennwertverminderte („kalorienarme“) Produkte kräftig Süße bringen. Nach einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im April 2011 wurde kürzlich eine entsprechende Verordnung der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 1131/2011) durch Rat und Parlament der EU angenommen. Sie erlaubt die Verwendung von Steviolglykosiden zum Süßen. Das heißt, bestimmte extrahierte Inhaltsstoffe der Pflanze dürfen von nun an als Zusatzstoff E 960 genutzt werden. Nicht zugelassen zum Süßen sind weiterhin Teile der Pflanze, denn diese gilt nach wie vor als neuartiges Lebensmittel und darf nur nach einer gesundheitlichen Bewertung in den Handel kommen. Diese ist bisher nicht erfolgt. Die neue EU-Verordnung bedeutet, dass wir künftig in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln mit ein paar Milligramm Stevia-Süßstoff rechnen müssen. Dazu gehören zum Beispiel süß-saure Fisch- und Fleischkonserven, außerdem die „Dickmacher“ Kartoffelchips und vor allem „kalorienarme“ Sorten von aromatisierten Milchprodukten – etwa Jogurt –, von Speiseeis, Konfitüren und Schokoladeprodukten. Auch Suppen, Brühen und sogar alkoholfreies beziehungsweise alkoholarmes Bier dürfen zukünftig Steviolglykoside als Zusatzstoff enthalten. Die größte Menge wird übrigens britischen Schätzungen zufolge von denjenigen geschluckt werden, die sich regelmäßig mit zuckerfreien Erfrischungsgetränken den Magen füllen. Die Debatte um gesundheitliche Auswirkungen von Steviasüße ist sicher noch nicht beendet. Dass aber durch „kalorienarme“ Softdrinks Übergewicht oder Fettleibigkeit und Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus abnehmen, damit ist nicht zu rechnen. Was es anderseits bedeutet, dass die wissenschaftlich akzeptierte Aufnahme (ADI) von rund 250 Milligramm pro Tag bei rund 60 Kilogramm Körpergewicht von vielen Menschen zukünftig überschritten werden dürfte, ist noch nicht abzusehen. Nicht alle gesundheitlichen Bedenken sind ausgeräumt. Die EU-Kommission hat in der neuen Verordnung festgelegt, dass die Hersteller und Verwender von E 960 ihr mitteilen, in welchen Mengen der neue Süßstoff bei der Lebensmittelherstellung in unsere Nahrung gelangt. Mit dem Prädikat „natürlich“ darf der Stevia-Süßstoff aus nachvollziehbaren Gründen voraussichtlich nicht beworben werden. Das Bundesministerium für Ernährung (BMELV) teilte Gute Pillen - Schlechte Pillen diesbezüglich mit, dass für diese Frage die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder zuständig seien: „Die Länderbehörden haben sich kürzlich darauf verständigt, dass bei Lebensmittelfarbstoffen eine Kennzeichnung als 'natürlich' als nicht sachgerecht und zur Irreführung geeignet anzusehen ist. Bei Süßungsmitteln dürfte die gleiche Sachlage anzunehmen sein.“ Weiter Informationen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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