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Alle zwei Monate erscheint eine neue  Ausgabe von Gute Pillen - Schlechte Pillen. Hier auf der Webseite informieren wir über aktuelle Warnungen vor Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln und auch über gesundheitspolitische Entwicklungen im Pharmabereich.


Aktuelle Meldung vom 18.2.2011

Modafinil (Vigil®)
Riskanter Muntermacher zurückgepfiffen

Modafinil, besser bekannt als Vigil®, kann stimulierend wirken und hat sich als Muntermacher für Prüfung und Party einen zweifelhaften Namen gemacht. Ärzte dürfen das Mittel jetzt nur noch bei extremer Schläfrigkeit (Narkolepsie) verordnen, Kindern und Jugendlichen gar nicht. Das hatte die Europäische Arzneimittelbehörde wegen vielfältiger Risiken längst empfohlen. Nun endlich hat der Anbieter Cephalon die Anwendungsbereiche eingeschränkt.

Mit Modafinil wurden bisher Patienten behandelt, die an Narkolepsie leiden, durch Schichtarbeit müde und naufmerksam sind oder nachts schlecht schlafen, weil sie unregelmäßig atmen (obstruktives Schlafapnoe-Syndrom). Zudem wurde das Stimulans außerhalb der zugelassenen Indikation angewendet, beispielsweise beim Aufmerksamkeit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Schließlich besorgen sich Manche das verschreibungspflichtige Mittel auf "krummen Wegen" – für Job, Freizeit oder Prüfungssituationen. Doch: Vor dem hohen Schadenspotenzial warnte Gute Pillen –Schlechte Pillen bereits in einem Interview zum Thema Hirndoping (GPSP 2/2010, S. 12-13). Bekannt sind lebensbedrohliche Hautschäden und Überempfindlichkeitsreaktionen, psychische Auswirkungen und besondere Risiken für Menschen, die bereits eine Psychose, Manien oder Depressionen überstanden haben.

Mit der weitgestreuten Anwendung von Modafinil, seinem Missbrauchspotenzial und bedrohlichen Risiken begründete die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA), warum sie sich mit dem Mittel, das in Deutschland seit 1998 auf dem Markt ist, nochmals befasst hat. Sie empfahl bereits am 22. Juli 2010, Modafinil nur zur Behandlung der Narkolepsie zu verwenden und alle anderen Indikationen aus der Produktinformation zu streichen.1 Und was macht das Unternehmen Cephalon: Es fordert von der europäischen Dachbehörde „eine erneute Überprüfung der Daten“.2

Man kann das Zeitschinden nennen, denn die EMA ist nicht dafür bekannt, ohne handfeste Daten eine Indikationseinschränkung zu empfehlen. Jedenfalls: Die zweite Bewertungsrunde brachte nichts Neues und die EU-Kommission hat am 27.1.2011 dementsprechend entschieden. Erst danach sah sich die Firma Cephalon gezwungen, die Ärzteschaft mit einem „Rote-Hand-Brief“ zu informieren.3 In diesem steht auch, dass Ärzte Modafinil nicht mehr bei Kindern und Jugendlichen anwenden sollen. Als Ersatz für Methylphenidat (Ritalin©), das im Gegensatz zu Modafinil dem strengen Betäubungsmittelgesetz unterliegt, kommt es praktisch nicht mehr in Frage. – Jeder, der sich Modafinil auf krummen Wegen besorgt, muss die Risiken kennen. Er sollte vor allem bedenken, dass Kaffee und Tee, Entspannung und Sport ebenfalls anregend wirken.4

 

Quellen
1 EMA: European Medicines Agency recommends restricting the use of modafinil (Press Release 22. Juli 2010)
2 arznei-telegramm 2010, 41, 8, S. 84
3 Rote-Hand-Brief zu Vigil® (Modafinil) vom 07.02.2011
4 Klaus Lieb: Hirndoping. Warum wir nicht alles schlucken sollten (Artemis & Winkler 2010)

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