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Karikaturen bringen die Sache auf den Punkt, bieten meist einen speziellen Blickwinkel und sie bringen uns oft zum Schmunzeln oder Lachen. Und Lachen ist bekanntlich gesund! Deshalb gibt es in jeder Ausgabe von Gute Pillen – Schlechte Pillen eine Karikatur. Aber Sie finden alle bisher erschienenen auch hier auf unserer Webseite.

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Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2009/06, S. 8

Kurz und knapp:

IGel: Kein Arzthonorar ohne Vertrag

Das Landgericht Mannheim hat ein wichtiges Urteil gefällt: Nur wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient gibt und der Kranke ihr schriftlich zugestimmt hat, muss er das für eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) geforderte Honorar bezahlen (Az.: 1 S 99/07). Wie wir bereits geschrieben haben (GPSP 1/2009, S. 12), dürfen Ärzte bei gesetzlich Versicherten nur dann privatärztliche Leistungen abrechnen, „wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht werden.“1

Außerdem seien Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Patienten vorab über die anfallenden IGeL-Kosten aufzuklären und eine Rechnung auszustellen (am besten nach der Gebührenordnung für Ärzte), erinnerte kürzlich das Deutsche Ärzteblatt.1 Wer privat versichert ist, sollte ebenfalls auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Das schafft Klarheit im Arzt-Patient-Verhältnis.

 

Quellen
1    Deutsches Ärzteblatt, 2009, 106; S. C1560
2    Mitteilung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte 22.9.2009
3    Mathew JL et al. Hepatitis B immunisation in persons not previously exposed to hepatitis B
      or with unknown exposure status. Cochrane Database of Systematic Reviews 2008, Issue 3
4    Zu Risikogruppen zählen Menschen, die beruflich in Kontakt mit Blut kommen, einem chronisch Hepatitis-­
      kranken nahe stehen, selbst mit HIV infiziert oder leberkrank sind, häufig Blutspenden erhalten, Drogen
      spritzen oder sich in einem Land aufhalten (wollen) in dem Hepatitis-B stark verbreitet ist.
5    Eine Übersicht unter: www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/schutzimpfungen/uebersicht/
6    Deutsches Ärzteblatt 2009, 106; 44
7    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, welche Kosten die gesetzlichen
      Krankenkassen für eine Behandlung erstatten.
8    Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unabhängig von der Art des Zahnersatzes nur einen pauschalen Festzuschuss.
9    www.iqwig.de/download/N05-02_Abschlussbericht_Relevanz_der_Beschaffenheit_der_Gegenbezahnung.pdf
10  BAGP, Waltherstr. 16 a, 80337 München, Tel. 089-76 75 5531, Fax 089 – 7 25 04 74
11  Pressemitteilung 23.09.2009
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