Aktuelle Ausgabe GPSPAbonnierenEinzelpersonen Wer wir sindUnabhängige Information zur Gesundheit: Information pur, ohne Werbung. Die Verbraucherzeitschrift Gute Pillen – Schlechte Pillen bietet Orientierung im Pharma-Dschungel. Karikaturen
Was ist dran an den Behauptungen? Lesen Sie Testosteronmangel?
Karikaturen bringen die Sache auf den Punkt, bieten meist einen speziellen Blickwinkel und sie bringen uns oft zum Schmunzeln oder Lachen. Und Lachen ist bekanntlich gesund! Deshalb gibt es in jeder Ausgabe von Gute Pillen – Schlechte Pillen eine Karikatur. Aber Sie finden alle bisher erschienenen auch hier auf unserer Webseite. |
Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2009/06, S. 8
Kurz und knapp:IGel: Kein Arzthonorar ohne VertragDas Landgericht Mannheim hat ein wichtiges Urteil gefällt: Nur wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient gibt und der Kranke ihr schriftlich zugestimmt hat, muss er das für eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) geforderte Honorar bezahlen (Az.: 1 S 99/07). Wie wir bereits geschrieben haben (GPSP 1/2009, S. 12), dürfen Ärzte bei gesetzlich Versicherten nur dann privatärztliche Leistungen abrechnen, „wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht werden.“1 Außerdem seien Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Patienten vorab über die anfallenden IGeL-Kosten aufzuklären und eine Rechnung auszustellen (am besten nach der Gebührenordnung für Ärzte), erinnerte kürzlich das Deutsche Ärzteblatt.1 Wer privat versichert ist, sollte ebenfalls auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Das schafft Klarheit im Arzt-Patient-Verhältnis.
Quellen
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Über GPSPGute Pillen - Schlechte Pillen entsteht OHNE EINFLUSS DER PHARMAINDUSTRIE und erscheint OHNE WERBUNG. Mit SucheAbo-BereichZuzahlung sparenWenn Sie mit einem Rezept in die Apotheke gehen, müssen Sie in der Regel 5,- € bis 10,- € zuzahlen. Doch es gibt über 11.000 Arzneimittel, für die Sie nichts zuzahlen müssen. Unsere Suchmaschine hilft Ihnen bei der Suche nach zuzahlungsfreien Alternativen.
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