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Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2009/01, S. 6

Stevia: Süßes ohne Zucker?

Zu viel Zucker macht dick und ruiniert den Zahnschmelz. Es gibt verschiedene Gründe, wenig Zucker zu essen. Aber wer möchte schon auf Süßes verzichten. Sind Stevia-Produkte eine Alternative? 

Die Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana) stammt ursprünglich aus Paraguay. In Südamerika werden ihre Blätter schon lange als Süßungsmittel verwendet. Sie enthalten keinen konventionellen Zucker, für die Süße sind vor allem die Glykoside Steviosid und Rebaudiosid A verantwortlich. Steviosid schmeckt etwa 250-300 mal süßer als Haushaltszucker.

In Europa werden Stevia-Produkte erst in jüngster Zeit vermarktet. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage fallen sie unter die „Novel Food Verordnung“ und müssen deshalb als so genannte neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Die Europäische Kommission lehnte das im Jahr 2000 ab:1 „Die vorliegenden Daten reichen nicht aus, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit zu belegen“.2 Tierversuche ergaben Hinweise auf ein krebserregendes Potenzial. Eine neuere Prüfung durch Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) kam 2005 zu dem Schluss, dass Stevia nicht krebserregend ist.3

Nebenwirkungen sind bei Menschen mit Bluthochdruck oder Diabetes mellitus aber nicht auszuschließen. Weitere Forschung ist hier notwendig. Deshalb wurde von der WHO und FAO vorsorglich eine Höchstmenge für Steviol-Glykoside festgelegt, die bei täglicher Einnahme nicht überschritten werden sollte.4 In den USA sind Stevia-Produkte als unbedenklich bewertet worden und als Süßstoff legal.5

In Europa ist Stevia immer noch nicht als Lebensmittel zugelassen. Trotzdem findet man im Internet und bei Händlern viele Stevia-Produkte, von getrockneten Blättern und isolierten Stevia-Glykosiden bis hin zu Zahnpasta. Meist wird vermerkt „nicht als Lebensmittel“ oder „eingeschränkt verkehrsfähig“. Der Interessensverband European Stevia Association (EUSTAS) stellte zwar 2007 erneut einen Antrag auf Zulassung als „neuartiges Lebensmittel“.6 Da nach Auskunft der zuständigen Behörde die Unterlagen noch nicht vollständig sind, ist eine Genehmigung für den deutschen Markt nicht in Sicht.7

 

Quellen
1    www.bfr.bund.de/cm/208/bewertung_von_suessstoffen.pdf
2    www.bfr.bund.de/cm/208/stevia_rebaudiana.pdf
3    Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives http://whqlibdoc.who.int/trs/WHO_TRS_928.pdf (S. 38) und
      http://whqlibdoc.who.int/publications/2006/9241660546_eng.pdf (S. 117)
4    Zulässige tägliche Aufnahme (ADI) = 0-2 mg/kg Körpergewicht, gemessen als Steviol
5    FDA-Klassifikation als GRAS=Generally Recognized as Safe, z.B. Rebaudiosid A von Cargill, siehe www.cfsan.fda.gov/~rdb/opa-g253.html
6    http://eustas.org/summary_stevia_nf.pdf
7    Persönliche Mitteilung BfR 19.12.2008
 
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