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Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2008/02, S. 5
Botox® to go?Ist das Nervengift gegen Falten wirklich harmlos?Immer mehr Kosmetikinstitute bieten „Botox® to go“ an. „Beauty shopping“ ist die Devise, die Verschönerung zwischen einer Tasse Cappuccino und Bürojob. Doch die Risiken einer Faltenbehandlung werden oft verschwiegen.
Botulinumtoxin ist ein starkes Nervengift, das von Clostridium-botulinum-Bakterien gebildet wird und als Verursacher von Lebensmittelvergiftungen gefürchtet ist. Die Folgen reichen von Mundtrockenheit, Sehstörungen mit Doppelbildern, Schluckstörungen, verwaschener Sprache bis hin zu Muskelschwäche. Diese kann sogar tödlich enden. Die muskellähmenden Effekte des Nervengiftes werden seit den 1990er Jahren genutzt. In geringen Dosierungen direkt in die betroffenen Muskeln gespritzt, kann Botulinumtoxin als Arzneimittel beispielsweise schlaganfallbedingte Verkrampfungen der Armmuskulatur lindern oder bei Kindern mit Spastik eine Spitzfußstellung beheben. Als Kosmetikum dient Botulinumtoxin häufig zur „Glättung“ von senkrechten Falten zwischen den Augenbrauen, den so genannten Zornesfalten. Zur Behandlung anderer Gesichtsfalten, beispielsweise auf der Stirn oder in den Augenwinkeln („Krähenfüße“), ist Botulinumtoxin nicht zugelassen. Dennoch wird es auch hierfür verwendet.2 Das bekannteste Präparat Botox® hat in Deutschland anders als Vistabel® überhaupt keine Zulassung zur Faltenglättung. Dennoch wird häufig von Botox® gesprochen – so wie viele Tempo® sagen, wenn sie Papiertaschentücher meinen.
Nebenwirkung TodBereits mehrfach warnten die Behörden in Europa und in den USA vor den Risiken von Botulinumtoxin. Bis August 2007 lagen der europäischen Arzneimittelbehörde mehr als 600 Verdachtsberichte zu Nebenwirkungen vor, darunter 28 Todesfälle.2 In den USA sind 16 Todesfälle erfasst, einer in Verbindung mit der kosmetischen Anwendung und vier bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.3 Gefährlich kann das Nervengift vor allem dann werden, wenn es nicht nur im Bereich der Injektionsstelle wirkt, sondern sich in benachbarte Muskeln ausbreitet. Die Hälfte aller schweren Schäden, über die berichtet wurde, beruht auf diesem Phänomen. Störungen der Koordination des Schluckreflexes sind beschrieben, wenn das Nervengift in den Bereich der Speiseröhre gelangt. Nahrungsbrocken und Flüssigkeit können dann in die Lunge geraten und lebensbedrohliche Lungenentzündungen verursachen. Von den Anwendungseinschränkungen, Nebenwirkungen und Warnhinweisen, die der Arzt mit den Produktinformationen erhält, erfahren die Behandelten in der Regel kaum etwas. So ist das kosmetische Botulinumtoxin-Präparat Vistabel® nur gegen senkrechte Falten zwischen den Augenbrauen beim Stirnrunzeln zugelassen, und auch nur dann, wenn diese „eine erhebliche psychologische Belastung für den Patienten darstellen“.4
Wir warnen dringend vor so genannten Botox®-Partys, bei denen das Nervengift den „Gästen“ reihenweise gespritzt wird, vor „Beauty shopping“ in der Mittagspause, vor entsprechenden Angeboten in Urlaubshotels oder vor „Spritz“-Touren zu ausländischen Schönheitsinstituten oder zu so genannten „Beauty-Päpsten“. Dort wird in aller Regel mehr Wert auf eine angenehme und entspannte Atmosphäre gelegt als auf eine seriöse Information über Risiken. Zur Behandlung schwerer und stark beeinträchtigender Gesundheitsstörungen lässt sich der Gebrauch von Botulinumtoxinen vertreten. Die Anwendung eines Nervengiftes zu kosmetischen Zwecken verbietet sich aber, wenn als „Nebenwirkung“ der Tod nicht auszuschließen ist. Außerdem: Fältchen können auch reizvoll sein.
1 Informationen von Shape plus Beauty (Berlin): „Vistabel® – (Botox®)- Behandlung gegen Falten
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