Aktuelle Ausgabe GPSPAbonnierenEinzelpersonen Wer wir sindUnabhängige Information zur Gesundheit: Information pur, ohne Werbung. Die Verbraucherzeitschrift Gute Pillen – Schlechte Pillen bietet Orientierung im Pharma-Dschungel. Karikaturen
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Karikaturen bringen die Sache auf den Punkt, bieten meist einen speziellen Blickwinkel und sie bringen uns oft zum Schmunzeln oder Lachen. Und Lachen ist bekanntlich gesund! Deshalb gibt es in jeder Ausgabe von Gute Pillen – Schlechte Pillen eine Karikatur. Aber Sie finden alle bisher erschienenen auch hier auf unserer Webseite. |
Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2006/06, S. 4
Mehr Schein als SeinVon Innovationen und ScheininnovationenNeue Medikamente sind bessere Medikamente, das will uns zumindest die Werbung glaubhaft machen. Viele „Innovationen“ entpuppen sich beim genauen Hinsehen aber als „Schein-Innovationen“ und müssen viel zu teuer bezahlt werden.
Wird eine neues Arzneimittel zugelassen, so haben die deutschen oder andere europäische Behörden zunächst nur festgestellt, dass das Präparat bei bestimmten Erkrankungen wirkt (z.B. bei Diabetes den Blutzucker senkt) und dass die unerwünschten Wirkungen vertretbar sind. Grundlage dieser Nutzen-Risiko-Abschätzung sind vor allem klinische Studien. Schneidet das neue Mittel hier besser ab als ein Scheinmedikament (Plazebo), kann es zugelassen werden. Eine Innovation im eigentlichen Wortsinn ist es dadurch noch nicht. Dies zu entscheiden, ist wegen fehlender oder unzureichender Studien (z.B. zu klein, zu kurz) manchmal schwer, aber wichtig. Denn „echte Innovationen“ unterliegen nicht dem Festbetrag für verschreibungspflichtige Präparate. Der Anbieter kann den Preis frei kalkulieren. Darauf sehen es die Firmen ab und kämpfen zum Teil mit harten Bandagen. Ein Paradebeispiel ist die Auseinandersetzung um Atorvastatin (Sortis®), das der Pharmakonzern Pfizer als innovativ, also überlegen, bezeichnete und für das er daher von den Krankenkassen einen höheren Preis einforderte.1 (GPSP 2/2006 S. 7) Seine Meinung verbreitete der Konzern mit ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen. Zum Glück entscheiden nicht die Hersteller oder Anbieter von Pharmaka, ob ein Arzneimittel innovativ ist, also die therapeutischen Möglichkeiten verbessert. Das macht laut Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem neben Vertretern der Krankenkassen, der Krankenhäuser und Ärzteschaft auch Patientenvertreter – diese allerdings ohne Stimmrecht – sitzen (GPSP 2/2005, S.7). Dort wird in Verbindung mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG; GPSP 2/2006, S. 2) festgelegt, welches Medikament erstattet wird. Der Ausschuss und das IQWiG beziehen sich dabei auf Studien mit möglichst guter wissenschaftlicher Qualität. Insbesondere Hersteller verwenden den Begriff innovativ nicht nur für Arzneistoffe mit tatsächlicher neuartiger chemischer Struktur oder Wirkweise, sondern auch für geringfügige Änderungen. Es handelt sich dann in Wirklichkeit um Scheininnovationen – manchmal auch Analogpräparate oder „me too“-Präparate genannt. Für diese sollte man keinen Cent mehr zahlen müssen. Sie sind entbehrlich. Kommen Scheininnovationen auf den Markt, wird meist kräftig die Werbetrommel gerührt. Es werden Vorzüge hervorgehoben, die beim genauen Hinsehen nicht existieren. Dennoch lassen sich Ärzte bewegen, diese Präparate zu verschreiben – trotz oft deutlich höherer Preise. Viele Hundert Millionen Euro ließen sich pro Jahr einsparen, wenn weniger solche Analogpräparate verordnet würden. Im Arzneiverordnungs-Report 2006 kann man das Einsparpotenzial bei einzelnen Medikamentengruppen nachlesen.2 Bei Verzicht auf Analogpräparate betrug es im Jahr 2005 für:
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