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Gute Pillen - Schlechte Pillen: 2005/02, S. 3

Pluspunkte für Muttermilch

Schadstoffe im Visier der Prüfer


Berichte über Schadstoffe in der Muttermilch haben jüngst Beunruhigung ausgelöst. Doch die Belastung ist in den letzten Jahren eher geringer geworden. Stillen bleibt also das Beste für Babys. Trotzdem muss die Kontrolle von Schadstoffen verbessert werden.

Stillen


Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert ein Reinheitsgebot für Muttermilch, die die natürlichste Form der Säuglingsernährung ist.1 Wenn Chemikalien in die Umwelt gelangen, lassen sich Spuren oft auch in der Muttermilch nachweisen. Zu den modernen Problemsubstanzen gehören Flammschutzmittel (Polybromierte Diphenylether = PBDE).

Doch da gibt es Entwarnung: Ihre Konzentration in der Muttermilch bedeutet für gestillte Säuglinge in Deutschland offenbar kein Gesundheitsrisiko, meldet das Bundesinstitut für Risiko­bewertung (BfR,  siehe Kasten)2. Sie liegen um ein Vielfaches unter den Werten, bei denen in Tierexperimenten bisher nachteilige Wirkungen festgestellt wurden. Das könnte bei hohem PBDE-Gehalt zum Beispiel eine Schädigung des Zentralnervensystems sein. An der Empfehlung, Babys in den ersten sechs Monaten voll zu stillen, ändert sich daher nichts (siehe Kasten).

Flammschutzmittel wurden 1999 erstmals in der Muttermilch nachgewiesen. Sie werden seit den 70er Jahren eingesetzt, um die Entzündbarkeit von Kunststoffen im Elektronik­bereich, synthetischen Wohnraumtextilien und Polster­material herabzusetzen. Dass Flammschutzmittel und über 300 andere synthetische Chemikalien überhaupt in der Muttermilch vorkommen, ist natürlich unbefriedigend. Politische Maßnahmen, um die Belastungen der Umwelt und damit der Muttermilch zu vermindern, sind überfällig.

Der gesundheitliche Verbraucherschutz kann durch Gesetze und Kontrollen nachhaltig verbessert werden. So ist die Belastung der Muttermilch mit Pestiziden wie DDT und mit dem Weichmacher PCB als Folge gezielter Verbote deutlich zurückgegangen.

Für Flammschutzmittel besteht weiter Handlungsbedarf. Zwar wurde 2004 die Produktion von zwei wichtigen Gemischen europaweit verboten, nicht aber deren Einfuhr und Verwendung. Außerdem gibt es ähnliche Substanzen , die noch nicht verboten sind. Das geplante neue EU-Chemikaliengesetz (REACH) soll Anfang 2006 endgültig verabschiedet werden. Gegenwärtig ist der Entwurf durch die intensive Lobbyarbeit der Chemieindustrie so verwässert, dass ein guter Schutz der Bevölkerung nicht gesichert ist.

 
Quellen:

1    BUND: EU-Umweltminister müssen Muttermilch vor Chemikalien schützen. Pressemitteilung 23.6.2005
2     Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Pressemitteilung 24/2005 vom 19.7.2005 Flammschutzmittel in Muttermilch – in Deutschland kein Risiko für Säuglinge http://www.bfr.bund.de/cms5w/sixcms/detail.php/6444

Zum Weiterlesen:
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND): Endstation Mensch, Über 300 Schadstoffe in der Muttermilch. 2005 http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/studie_muttermilch.pdf
Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen http://www.afs-stillen.de/
Aktionsgruppe Babynahrung: http://www.babynahrung.org/

 

Stillen ohne wenn und aber


Die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung sagt: „Muttermilch ist die beste, die praktischste und die preiswerteste Nahrung für das Neugeborene. Gestillte Säuglinge erkranken im ersten Lebensjahr seltener an Infektionen und neigen im späteren Alter weniger zu Übergewicht. Auch auf das Allergierisiko scheint Stillen einen positiven Einfluss zu haben. Neben der Gesundheit des Säuglings fördert Stillen auch die Gesundheit der Mutter. Weil Stillen Energie verbraucht, nehmen Mütter nach der Geburt zum Beispiel leichter wieder ab. Ebenso wichtig wie die physische ist die psychische Komponente: Stillen steigert das Wohlbefinden von Mutter und Kind. Die Nationale Stillkommission am BfR setzt sich deshalb dafür ein, dass Mütter ihre Kinder sechs Monate lang ausschließlich stillen.“2

 

 

LEXIKON   

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (bgvv) hervorgegangen. Aus der ehemaligen Bezeichnung geht deutlicher hervor, wofür es zuständig ist: den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitsschädlichen Substanzen – etwa in Nahrungsmitteln oder Gebrauchsgegenständen. www.bfr.bund.de

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