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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Allvent®: Anbieter korrigiert die Werbung

Anbieter von Gesundheitsprodukten nehmen in ihrer Werbung gerne den Mund recht voll. So versprach die Reklame für Allvent® ein Mittel „zur effektiven Vorbeugung und akuten Behandlung von Heuschnupfen“1 – obwohl es sich bei Allvent® nicht um ein Arzneimittel handelt. In unserer Rubrik Werbung – Aufgepasst! (GPSP3/2012 S. 16) hatten wir auf diese irreführenden Werbeversprechungen hingewiesen und bei den Aufsichtsbehörden Meldung erstattet. Offenbar hat der Anbieter, das Pharmaunternehmen Weber & Weber, nun reagiert. In der Werbung auf der Webseite2 ist die „effektive Vorbeugung“ gestrichen und durch eine nebulöse Formulierung („bereitet das Immunsystem auf die Heuschnupfensaison vor“) ersetzt worden. Außerdem ist dort jetzt nur noch die Rede von einer „diätetischen Behandlung der saisonalen Rhinitis, z.B. Heuschnupfen“. Das ist ein wichtiger Unterschied. Denn Allvent® ist aus rechtlicher Sicht als „diätetisches Lebensmittel“ eingestuft. Während Arzneimittel auf Grundlage einer Prüfung der Wirksamkeit und Risiken behördlich zugelassen werden, unterliegen diätetische Lebensmittel einer derart strengen Prüfung nicht.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2012 / S.26