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Klage: Verbraucherzentrale gegen Almased

Die Verbraucherzentrale Sachsen traut sich was: Sie verklagte den Anbieter des Diätmittels Almased wegen einer „wettbewerbswidrigen Schlankheitswerbung“.1 Der unmittelbar vor der Tagesschau gesendete Spot – 30 Sekunden sind offiziell für rund 50 000 Euro zu haben2 – kommt mit einem japsenden Hund und einer ansehnlichen Brünetten im gelben Bikini daher.3 Auch die Homepage ist verlockend. Das Pulver gibt es in Drogerien und Apotheken.

Warum klagt die VZ-Sachsen? „Erfolgsgeschichten en masse gepaart mit enormen Gewichtsverlusten in kurzer Zeit sowie Aussagen, die Linderung und Besserung für Diabetiker, Rheumatiker und an Osteoporose erkrankten Menschen versprechen, so wirbt die Firma Almased Wellness GmbH aus Bienenbüttel für das Lebensmittel ‚Almased – Vitalkost‘.“ Anne-Katrin Wiesemann von der VZ-Sachsen moniert außerdem: „Solch eine Werbung ist hochgradig unseriös und unverantwortlich. Mit diesen Versprechen werden verzweifelte Übergewichtige und Kranke leicht geködert.“

Nachdem der Anbieter nicht bereit war, die beanstandete Werbung zu unterlassen, hat die VZ-Sachsen Klage eingereicht. Eines ihrer Argumente: Hierzulande „sind Angaben und Werbung für Lebensmittel, die die Linderung oder Besserung bei Erkrankungen an Osteoporose, Rheuma oder Diabetes versprechen, unzulässig.“ Und mit Bezug auf Leitlinien der Adipositasprävention betont die VZ-Sachsen: „Schlankheitsmittel allein verhelfen nicht automatisch zu einer dauerhaften Gewichtsreduktion.“ – GPSP ist gespannt, wie die Sache ausgeht. Bei Umsätzen im mutmaßlich dreistelligen Millionenbereich4 kann sich jeder Anbieter die besten Anwälte leisten.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2014 / S.06